Amtliche Publikationen

Amtliche Publikationen

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu den gesetzlich vorgesehenen Publikationen der Kirchgemeinde Illnau-Effretikon.

Entscheide der Kirchgemeinde und der Kirchenpflege sind amtlich zu publizieren (§ 7 Abs. 1 des Gemeindegesetzes vom 20. April 2015 [GG; LS 131.1]) und mit einer Rechtmittelbelehrung zu versehen (§ 10 Abs. 1 und 2 des Verwaltungsrechtspflegegesetzes vom 24. Mai 1959 [VRG; LS 175.2]). 

Rechtsmittelbelehrung

Gegen Beschlüsse der Kirchenpflege kann innert 30 Tagen, von der Zustellung/von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Bezirkskirchenpflege schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Sie ist in genügender Anzahl für die Rekursinstanz und die Vorinstanz einzureichen. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Hinweis

Der Art. 49 der Verfassung des Kantons Zürich vom 27. Februar 2005 (LS 101) schreibt den Behörden unter dem Randtitel Transparenz vor, von sich aus und auf Anfrage über ihre Tätigkeit zu informieren, soweit nicht überwiegende öffentliche oder private Interessen entgegenstehen. Dieses sogenannte Öffentlichkeitsprinzip bedeutet, dass alles behördliche Handeln ‒ mit einzelnen Ausnahmen ‒ transparent und öffentlich zugänglich ist und dass alle Interessierten Zugang zu den Informationen der Behörden haben sollen. Diese Vorgaben wurden im Gesetz über die Information und den Datenschutz vom 12. Februar 2007 (IDG; LS 170.4) sowie in der dazugehörigen Verordnung über die Information und den Datenschutz vom 28. Mai 2008 (IDV; LS 170.41) konkretisiert.

Personalentscheide (Anstellungen/Kündigungen/Lohnverhandlungen/Ein- und Austritte) werden nicht veröffentlicht.


Beschlüsse Kirchgemeindeversammlung 2. Juni 2026

Die Kirchgemeindeversammlung der reformierten Kirchgemeinde Illnau-Effretikon vom
2. Juni 2026 hat folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Das Protokoll der Kirchgemeindeversammlung vom 25. November 2025 wird genehmigt.
  2. Die Versammlung nimmt Kenntnis vom Jahresbericht 2025.
  3. Die Jahresrechnung 2025 wird genehmigt.
  4. In die Rechnungsprüfungskommission sind für die Amtsdauer 2026-30 gewählt:
    als Präsident und Mitglied: Philippe Jegerlehner, Effretikon
    als Mitglieder: Jonas Kämpfer, Ottikon; Gabor Vonlanthen, Kyburg sowie
    Maxim Morskoi und Simone Schädler, Effretikon.
  5. Bestellung einer Pfarrwahlkommission. Zu den von der Kirchenpflege delegierten Mitgliedern werden als weitere Mitglieder in die Pfarrwahlkommission gewählt: Sylvie Bachofner, Bisikon sowie Regina Gasser, Stephan Genner, Levi Spiess und Monika Vogel, Effretikon. Als Präsidentin der Kommission wird Ursula Noureddine, Illnau gewählt.

Gegen diese Beschlüsse kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung binnen 5 Tagen und wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhalts oder wegen Unangemessenheit innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs bei der Bezirkskirchenpflege Pfäffikon, Präsident Jürg Bruppacher, Forchstrasse 155, 8127 Forch erhoben werden.

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Sie ist in genügender Anzahl für die Rechtsmittelinstanz und die Vorinstanz beizulegen. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren in Stimmrechtssachen ist kostenlos. Im Übrigen hat die unterliegende Partei die Kosten des Rekursverfahrens zu tragen.

Ab dem 13. Juni 2026 liegt das Protokoll im Sekretariat an der Rebbuckstrasse 1 in Effretikon auf.

2. Juni 2026, Reformierte Kirchenpflege Illnau-Effretikon

Präsentation 2. Juni 2026


Einladung Kirchgemeindeversammlung

Dienstag, 2. Juni 2026 um 19.00 Uhr,  im Saal Restaurant Rössli, Illnau

Traktanden:

1. Abnahme Protokoll Kirchgemeindeversammlung
     Protokoll vom 25. November 2025

2. Jahresbericht 2025 

3. Jahresrechnung 2025

4. Erneuerungswahlen Rechnungsprüfungskommission

5. Bestellung Pfarrwahlkommission

Im Anschluss besteht die Gelegenheit für Fragen und Anregungen aus der Versammlung.

Die Akten können während der Öffnungszeiten im Sekretariat der Kirchgemeinde, Rebbuckstr. 1, Effretikon, ab dem 5. Mai 2026 eingesehen werden.

Weisungsbüchlein zum Herunterladen

Beschlüsse KGV vom 25. November 2025

Die Kirchgemeindeversammlung der reformierten Kirchgemeinde
Illnau-Effretikon vom 25. November 2025 hat folgende Beschlüsse gefasst:

  1. a. Das Protokoll vom 1. Dezember 2024 wird genehmigt.
    b. Das Protokoll vom 3. Juni 2025 wird genehmigt.
  2. Die Versammlung beschliesst als Heizungsersatz im Zentrum Rebbuck den Anschluss an die Fernwärme von «energie 360°»
  3. a. Das Budget 2026 des Kirchenguts wird genehmigt.
    b. Der Steuerfusses wird wie bisher auf 13% festgesetzt.
  4. Die Versammlung lehnt die Änderung des Kaufvertrags Glärnischstrasse 26, Effretikon auf Grund des schriftlichen Angebots von Herrn Romano Fäh, Matzingen
    om 22. September 2025 ab.

Ab dem 2. Dezember 2025 liegt das Protokoll im Sekretariat an der Rebbuckstrasse 1 in Effretikon auf.

Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung binnen 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs bei der Bezirkskirchenpflege Pfäffikon erhoben werden.

Im Übrigen kann gegen den Beschluss gestützt auf § 151 Abs. 1 Gemeindegesetz (Verstoss gegen übergeordnetes Recht, Überschreitung der Gemeindezwecke oder Unbilligkeit) binnen 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Beschwerde bei der Bezirkskirchenpflege Pfäffikon erhoben werden.
Begehren um Berichtigung des Protokolls sind als Rekurs binnen der nämlichen Frist, von Beginn der Auflage angerechnet, bei der Bezirkskirchenpflege Pfäffikon einzureichen.
Die Kosten des Beschwerde- und Protokollberichtigungsrekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. Die Rekurs- oder Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen.

1. Dezember 2025, Reformierte Kirchenpflege Illnau-Effretikon

Budget 2026

Präsentation 25. November 2025 mit Anregungen

 

 

Ältere Unterlagen finden Sie hier

 


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