Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu den gesetzlich vorgesehenen Publikationen der Kirchgemeinde Illnau-Effretikon.
Entscheide der Kirchgemeinde und der Kirchenpflege sind amtlich zu publizieren (§ 7 Abs. 1 des Gemeindegesetzes vom 20. April 2015 [GG; LS 131.1]) und mit einer Rechtmittelbelehrung zu versehen (§ 10 Abs. 1 und 2 des Verwaltungsrechtspflegegesetzes vom 24. Mai 1959 [VRG; LS 175.2]).
Rechtsmittelbelehrung
Gegen Beschlüsse der Kirchenpflege kann innert 30 Tagen, von der Zustellung/von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Bezirkskirchenpflege schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Sie ist in genügender Anzahl für die Rekursinstanz und die Vorinstanz einzureichen. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Hinweis
Der Art. 49 der Verfassung des Kantons Zürich vom 27. Februar 2005 (LS 101) schreibt den Behörden unter dem Randtitel Transparenz vor, von sich aus und auf Anfrage über ihre Tätigkeit zu informieren, soweit nicht überwiegende öffentliche oder private Interessen entgegenstehen. Dieses sogenannte Öffentlichkeitsprinzip bedeutet, dass alles behördliche Handeln ‒ mit einzelnen Ausnahmen ‒ transparent und öffentlich zugänglich ist und dass alle Interessierten Zugang zu den Informationen der Behörden haben sollen. Diese Vorgaben wurden im Gesetz über die Information und den Datenschutz vom 12. Februar 2007 (IDG; LS 170.4) sowie in der dazugehörigen Verordnung über die Information und den Datenschutz vom 28. Mai 2008 (IDV; LS 170.41) konkretisiert.
Personalentscheide (Anstellungen/Kündigungen/Lohnverhandlungen/Ein- und Austritte) werden nicht veröffentlicht.
Beschlüsse KGV vom 25. November 2025
Die Kirchgemeindeversammlung der reformierten Kirchgemeinde
Illnau-Effretikon vom 25. November 2025 hat folgende Beschlüsse gefasst:
- a. Das Protokoll vom 1. Dezember 2024 wird genehmigt.
b. Das Protokoll vom 3. Juni 2025 wird genehmigt. - Die Versammlung beschliesst als Heizungsersatz im Zentrum Rebbuck den Anschluss an die Fernwärme von «energie 360°»
- a. Das Budget 2026 des Kirchenguts wird genehmigt.
b. Der Steuerfusses wird wie bisher auf 13% festgesetzt. - Die Versammlung lehnt die Änderung des Kaufvertrags Glärnischstrasse 26, Effretikon auf Grund des schriftlichen Angebots von Herrn Romano Fäh, Matzingen
om 22. September 2025 ab.
Ab dem 2. Dezember 2025 liegt das Protokoll im Sekretariat an der Rebbuckstrasse 1 in Effretikon auf.
Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung binnen 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs bei der Bezirkskirchenpflege Pfäffikon erhoben werden.
Im Übrigen kann gegen den Beschluss gestützt auf § 151 Abs. 1 Gemeindegesetz (Verstoss gegen übergeordnetes Recht, Überschreitung der Gemeindezwecke oder Unbilligkeit) binnen 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Beschwerde bei der Bezirkskirchenpflege Pfäffikon erhoben werden.
Begehren um Berichtigung des Protokolls sind als Rekurs binnen der nämlichen Frist, von Beginn der Auflage angerechnet, bei der Bezirkskirchenpflege Pfäffikon einzureichen.
Die Kosten des Beschwerde- und Protokollberichtigungsrekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. Die Rekurs- oder Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen.
1. Dezember 2025, Reformierte Kirchenpflege Illnau-Effretikon
Präsentation 25. November 2025 mit Anregungen
Einladung Kirchgemeindeversammlung
Dienstag, 25. November 2025 um 19.15 Uhr, im Zentrum Rebbuck , Effretikon
Traktanden:
1. Abnahme Protokolle Kirchgemeindeversammlung
a) Protokoll vom 1. Dezember 2024
b) Protokoll vom 3. Juni 2025
2. Heizungsersatz im Zentrum Rebbuck
3. Budget 2026
4. Änderung Kaufvertrag Glärnischstrasse 26, Effretikon
Im Anschluss besteht die Gelegenheit für Fragen und Anregungen aus der Versammlung.
Die Akten können während der Öffnungszeiten im Sekretariat der Kirchgemeinde, Rebbuckstr. 1, Effretikon, ab dem 27. Oktober 2025 eingesehen werden.