Kirchgemeindeversammlung

Beschlüsse KGV vom 3. Dezember 2023

Die Kirchgemeindeversammlung der reformierten Kirchgemeinde
Illnau-Effretikon vom 3. Dezember 2023 hat folgende Beschlüsse gefasst:

  1. a. Das Budget 2024 des Kirchengutes wird genehmigt.
    b. Der Steuerfusses wird wie bisher auf 13% festgesetzt.

Ab dem 11. Dezember 2023 liegt das Protokoll im Sekretariat an der Rebbuckstrasse 1 in Effretikon auf.

Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung binnen 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs bei der Bezirkskirchenpflege Pfäffikon erhoben werden.

Im Übrigen kann gegen den Beschluss gestützt auf § 151 Abs. 1 Gemeindegesetz (Verstoss gegen übergeordnetes Recht, Überschreitung der Gemeindezwecke oder Unbilligkeit) binnen 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Beschwerde bei der Bezirkskirchenpflege Pfäffikon erhoben werden.
Begehren um Berichtigung des Protokolls sind als Rekurs binnen der nämlichen Frist, von Beginn der Auflage angerechnet, bei der Bezirkskirchenpflege Pfäffikon einzureichen.
Die Kosten des Beschwerde- und Protokollberichtigungsrekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. Die Rekurs- oder Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen.

4. Dezember 2023, Reformierte Kirchenpflege Illnau-Effretikon

Weisung vom 3. Dezember 2023

Budget 2024

Medienmitteilung

Präsentation mit Anregungen

Beschlüsse KGV vom 6. Juni 2023

Die Kirchgemeindeversammlung der reformierten Kirchgemeinde Illnau-Effretikon vom 
6. Juni 2023
 hat folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Die Versammlung nimmt Kenntnis vom Jahresbericht 2022.
  2. Die Jahresrechnung 2022 wird genehmigt.
  3. 1) Dem Verkauf der Liegenschaft an der Hornstrasse 26 in 8308 Illnau, Kataster Nr. IE5121, bis spätestens 31. August 2024, zu einem Mindestpreis von CHF 1.25 Mio. und unter Einräumung eines Nutzungsrechts bezüglich der ganzen Garage (Vers.-Nr. 29600734), des ganzen oberen Stocks im Schopf (Vers.-Nr. 29600735) und einer bezeichneten Grundstücksfläche mit Dauer bis zum 31. August 2034, an den «Christlicher Verein Junger Menschen (CVJM) Illnau-Effretikon» wird zugestimmt.

    2) Erreichen aufgrund der Ausschreibung mehrere Interessenten den Mindestpreis gemäss Ziffer 1, so ist die Kirchenpflege befugt, die Käuferwahl unter Berücksichtigung des Preises, der beabsichtigten Belegung und Nutzung der Liegenschaft sowie des Bezugs der Käuferschaft zur Kirchgemeinde und zur Region nach pflichtgemässem Ermessen zu treffen.

    3) Die Kirchenpflege wird ermächtigt, alle mit dem Verkauf zusammenhängenden administrativen und rechtlichen Angelegenheiten in eigener Kompetenz, unter Berücksichtigung der Zeichnungsberechtigung gemäss Geschäftsordnung, zu regeln.
  4. Dem neuen Auftrag an die Pfarrwahlkommission mit der Besetzung der Pfarrstelle mit einem Pensum von 50-80% wird zugestimmt.

Ab dem 15. Juni 2023 liegt das Protokoll im Sekretariat an der Rebbuckstrasse 1 in Effretikon auf.

Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung binnen 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs bei der Bezirkskirchenpflege Pfäffikon erhoben werden.

Im Übrigen kann gegen den Beschluss gestützt auf § 151 Abs. 1 Gemeindegesetz (Verstoss gegen übergeordnetes Recht, Überschreitung der Gemeindezwecke oder Unbilligkeit) binnen 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Beschwerde bei der Bezirkskirchenpflege Pfäffikon erhoben werden.
Begehren um Berichtigung des Protokolls sind als Rekurs binnen der nämlichen Frist, von Beginn der Auflage angerechnet, bei der Bezirkskirchenpflege Pfäffikon einzureichen.
Die Kosten des Beschwerde- und Protokollberichtigungsrekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. Die Rekurs- oder Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen.

8. Juni 2023, Reformierte Kirchenpflege Illnau-Effretikon

Medienmitteilung

PP-Präsentation der KGV

Jahresrechnung 2022

Jahresbericht 2022

Weisungsbroschüre