Kirchgemeindeversammlung

Beschlüsse KGV vom 1. Dezember 2024

Die Kirchgemeindeversammlung der reformierten Kirchgemeinde
Illnau-Effretikon vom 1. Dezember 2024 hat folgende Beschlüsse gefasst:

  1. a. Das Budget 2025 des Kirchengutes wird genehmigt.
    b. Der Steuerfusses wird wie bisher auf 13% festgesetzt.
  2. Pfarrer Timo Giacomin, geb. 1990 wohnhaft in Effretikon wird für die Urnenwahl vom 9. Februar 2025 auf eine ordentliche Pfarrstelle für den Rest der Amtsdauer 2024 - 2028 zur Wahl vorgeschlagen ( Beschäftigungsgrad 80%)

Ab dem 9. Dezember 2024 liegt das Protokoll im Sekretariat an der Rebbuckstrasse 1 in Effretikon auf.

Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung binnen 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs bei der Bezirkskirchenpflege Pfäffikon erhoben werden.

Im Übrigen kann gegen den Beschluss gestützt auf § 151 Abs. 1 Gemeindegesetz (Verstoss gegen übergeordnetes Recht, Überschreitung der Gemeindezwecke oder Unbilligkeit) binnen 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Beschwerde bei der Bezirkskirchenpflege Pfäffikon erhoben werden.
Begehren um Berichtigung des Protokolls sind als Rekurs binnen der nämlichen Frist, von Beginn der Auflage angerechnet, bei der Bezirkskirchenpflege Pfäffikon einzureichen.
Die Kosten des Beschwerde- und Protokollberichtigungsrekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. Die Rekurs- oder Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen.

1. Dezember 2024, Reformierte Kirchenpflege Illnau-Effretikon

Weisung vom 1. Dezember 2024

Budget 2025

Präsentation mit Anregungen