Kirchgemeindeversammlung

Einladung Kirchgemeindeversammlung

Dienstag, 3. Juni 2025 um 19.00 Uhr,  im Saal des Restaurants Rössli , Illnau

Traktanden:

1.  Jahresbericht 2024

2.  Gesamtstrategie «unterwegs28»

3. Jahresrechnung 2024

4. Regelung Protokollabnahme Kirchgemeindeversammlung

5. Initiative «Teilrevision Kirchgemeindeordnung»

6. Kredit Machbarkeitsstudie «Hagi-Areal»

Im Anschluss besteht die Gelegenheit für Fragen und Anregungen aus der Versammlung.

Die Akten können während der Öffnungszeiten im Sekretariat der Kirchgemeinde, Rebbuckstr. 1, Effretikon, ab dem 6.Mai 2025 eingesehen werden.

Hier finden Sie die Weisung zum Herunterladen.

Beschlüsse KGV vom 1. Dezember 2024

Die Kirchgemeindeversammlung der reformierten Kirchgemeinde
Illnau-Effretikon vom 1. Dezember 2024 hat folgende Beschlüsse gefasst:

  1. a. Das Budget 2025 des Kirchengutes wird genehmigt.
    b. Der Steuerfusses wird wie bisher auf 13% festgesetzt.
  2. Pfarrer Timo Giacomin, geb. 1990 wohnhaft in Effretikon wird für die Urnenwahl vom 9. Februar 2025 auf eine ordentliche Pfarrstelle für den Rest der Amtsdauer 2024 - 2028 zur Wahl vorgeschlagen ( Beschäftigungsgrad 80%)

Ab dem 9. Dezember 2024 liegt das Protokoll im Sekretariat an der Rebbuckstrasse 1 in Effretikon auf.

Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung binnen 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs bei der Bezirkskirchenpflege Pfäffikon erhoben werden.

Im Übrigen kann gegen den Beschluss gestützt auf § 151 Abs. 1 Gemeindegesetz (Verstoss gegen übergeordnetes Recht, Überschreitung der Gemeindezwecke oder Unbilligkeit) binnen 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Beschwerde bei der Bezirkskirchenpflege Pfäffikon erhoben werden.
Begehren um Berichtigung des Protokolls sind als Rekurs binnen der nämlichen Frist, von Beginn der Auflage angerechnet, bei der Bezirkskirchenpflege Pfäffikon einzureichen.
Die Kosten des Beschwerde- und Protokollberichtigungsrekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. Die Rekurs- oder Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen.

1. Dezember 2024, Reformierte Kirchenpflege Illnau-Effretikon

Weisung vom 1. Dezember 2024

Budget 2025

Präsentation mit Anregungen