Kirchgemeindeversammlung

Einladung Kirchgemeindeversammlung

Die Einladung und die Traktanden der Kirchgemeindeversammlung vom 2. Juni finden sie hier

Beschlüsse KGV vom 3. Juni 2025

Die Kirchgemeindeversammlung der reformierten Kirchgemeinde Illnau-Effretikon vom 
3. Juni 2025
 hat folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Die Versammlung nimmt Kenntnis vom Jahresbericht 2024
  2. Die Versammlung nimmt Kenntnis von der Gesamtstrategie «unterwegs28»
  3. Die Jahresrechnung 2024 wird genehmigt.
  4. Die Kirchgemeindeordnung (KGO) wird wiefolgt angepasst:
    Art.11 Abs. 4 KGO Protokoll der Kirchgemeindversammlung

    Über die Ergebnisse der Verhandlungen wird ein Protokoll geführt. Die Abnahme des Protokolls erfolgt durch die Kirchegemeindeversammlung. Gefasste Beschlüsse und getroffene Wahlen werden amtlich publiziert.
    Übergangsbestimmung zur Änderung vom 1. Dezember 2024
    Die Abnahme des Protokolls der Kirchgemeindeversammlung vom 1. Dezember 2024 richtet sich nach dem geänderten Art. 11 Abs 4.

  5. Die Initiative «Teilrevision Kirchgemeindeordnung» wurde an der Versammlung von den Initiantinnen und Initianten zurückgezogen.

  6. Der Kredit in der Höhe von CHF 60'000.- für die Erstellung einer Machbarkeitsstudie für das «Hagi-Areal» wird genehmigt.

Ab dem 12. Juni 2025 liegt das Protokoll im Sekretariat an der Rebbuckstrasse 1 in Effretikon auf.

Gegen diese Beschlüsse kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung binnen 5 Tagen und wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhalts oder wegen Unangemessenheit innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs bei der Bezirkskirchenpflege Pfäffikon erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Sie ist in genügender Anzahl für die Rechtsmittelinstanz und die Vorinstanz beizulegen. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren in Stimmrechtssachen ist kostenlos. Im Übrigen hat die unterliegende Partei die Kosten des Rekursverfahrens zu tragen.

4. Juni 2025, Reformierte Kirchenpflege Illnau-Effretikon

PP Präsentation 3. Juni 2025

Jahresbericht 2024

Jahresrechnung 2024

Weisungsbroschüre