Beschlüsse KGV vom 4. Juni 2024
Die Kirchgemeindeversammlung der reformierten Kirchgemeinde Illnau-Effretikon vom
4. Juni 2024 hat folgende Beschlüsse gefasst:
- Die Versammlung nimmt Kenntnis vom Jahresbericht 2023
- Die Jahresrechnung 2023 wird genehmigt.
- In die Rechnungsprüfungskommission für den Rest der Amtsdauer 2022-26 ist als Ersatzmitglied
gewählt: Maxim Morskoi
Ab dem 14. Juni 2024 liegt das Protokoll im Sekretariat an der Rebbuckstrasse 1 in Effretikon auf.
Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung binnen 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs bei der Bezirkskirchenpflege Pfäffikon erhoben werden.
Im Übrigen kann gegen den Beschluss gestützt auf § 151 Abs. 1 Gemeindegesetz (Verstoss gegen übergeordnetes Recht, Überschreitung der Gemeindezwecke oder Unbilligkeit) binnen 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Beschwerde bei der Bezirkskirchenpflege Pfäffikon erhoben werden.
Begehren um Berichtigung des Protokolls sind als Rekurs binnen der nämlichen Frist, von Beginn der Auflage angerechnet, bei der Bezirkskirchenpflege Pfäffikon einzureichen.
Die Kosten des Beschwerde- und Protokollberichtigungsrekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. Die Rekurs- oder Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen.
6. Juni 2024, Reformierte Kirchenpflege Illnau-Effretikon